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Entwurf. Diese Seite ist noch nicht freigegeben und nicht rechtsverbindlich.

ULTIDO
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Vertraulichkeitsvereinbarung für das Trust Center

Entwurf – vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen. Diese Fassung ist noch nicht verbindlich.

Diese Vereinbarung kommt zustande, wenn Sie im Trust Center von Ultido den Zugang zu vertraulichen Unterlagen beantragen und das Kästchen zur Annahme dieser Vereinbarung aktiv anklicken.

1 Parteien

1.1 Offenlegende Partei ist die ULTIDO GmbH, Rommerskirchener Straße 21, 50259 Pulheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 128940, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Lucas Arbeiter („Ultido“).

1.2 Empfangende Partei ist das Unternehmen, das im Zugangsantrag angegeben ist („Empfänger“). Die Person, die den Antrag stellt und diese Vereinbarung annimmt, handelt für den Empfänger.

2 Zweck

2.1 Ultido stellt dem Empfänger vertrauliche Informationen ausschließlich zur Verfügung, damit der Empfänger die Sicherheits-, Datenschutz- und Compliance-Maßnahmen von Ultido im Hinblick auf eine bestehende oder mögliche Geschäftsbeziehung prüfen kann („Zweck“).

2.2 Der Empfänger nutzt die vertraulichen Informationen nur für den Zweck.

3 Vertrauliche Informationen

3.1 Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen und Inhalte, die Ultido dem Empfänger über das Trust Center nach Annahme dieser Vereinbarung bereitstellt, einschließlich Kopien, Auszügen, Zusammenfassungen und Notizen, die der Empfänger daraus anfertigt. Unterlagen aus dem Trust Center tragen ein Wasserzeichen mit dem Hinweis „Vertraulich“, der E-Mail-Adresse und dem Unternehmen der annehmenden Person, dem Abrufzeitpunkt und einer Dokumentkennung.

3.2 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die

3.2.1 zum Zeitpunkt der Bereitstellung öffentlich bekannt sind oder später ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,

3.2.2 dem Empfänger nachweislich bereits vor der Bereitstellung rechtmäßig bekannt waren,

3.2.3 der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhält, der zur Weitergabe berechtigt ist, oder

3.2.4 der Empfänger nachweislich unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt hat.

3.3 Wer sich auf eine Ausnahme nach Ziffer 3.2 beruft, muss deren Voraussetzungen nachweisen.

4 Pflichten des Empfängers

4.1 Der Empfänger hält die vertraulichen Informationen geheim und schützt sie mindestens mit der Sorgfalt, die er für eigene vergleichbare Informationen anwendet, jedenfalls aber mit angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen.

4.2 Der Empfänger entfernt oder verändert keine Wasserzeichen, Kennzeichnungen oder Dokumentkennungen.

4.3 Der Empfänger gibt vertrauliche Informationen nicht in Dienste ein, die Eingaben zum Training von Modellen verwenden oder Dritten zugänglich machen, insbesondere öffentlich zugängliche KI-Dienste.

4.4 Der Empfänger teilt Ultido unverzüglich mit, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass vertrauliche Informationen unbefugt offengelegt oder genutzt wurden.

5 Erlaubte Weitergabe

5.1 Der Empfänger darf vertrauliche Informationen an eigene Beschäftigte, Organmitglieder sowie rechtlich, steuerlich oder technisch beratende Personen weitergeben, soweit diese die Informationen für den Zweck benötigen und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch diese Personen verantwortlich.

5.2 Ist der Empfänger gesetzlich oder durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet, darf er die vertraulichen Informationen im erforderlichen Umfang offenlegen. Soweit rechtlich zulässig, informiert er Ultido vorher, damit Ultido Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

5.3 Die Ausnahmen nach § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Rechte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bleiben unberührt.

6 Keine Rechteübertragung, keine Gewährleistung

6.1 Diese Vereinbarung überträgt keine Eigentums-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte an den vertraulichen Informationen.

6.2 Die vertraulichen Informationen geben den Stand zum jeweils angegebenen Datum wieder. Ultido übernimmt durch die Bereitstellung keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder fortdauernde Richtigkeit. Vertragliche Zusagen entstehen erst durch einen gesonderten Vertrag.

6.3 Diese Vereinbarung verpflichtet keine Partei, eine Geschäftsbeziehung einzugehen.

7 Rückgabe und Löschung

7.1 Auf Verlangen von Ultido, spätestens wenn der Zweck entfallen ist, löscht der Empfänger die vertraulichen Informationen und vernichtet Ausdrucke.

7.2 Ausgenommen sind Kopien, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten behalten muss, sowie Kopien in automatisierten Sicherungssystemen, die nicht mit vertretbarem Aufwand gelöscht werden können. Für diese Kopien gilt diese Vereinbarung fort, solange sie bestehen.

8 Laufzeit

8.1 Diese Vereinbarung gilt ab ihrer Annahme.

8.2 Die Pflichten aus den Ziffern 4, 5 und 7 enden drei Jahre nach der letzten Bereitstellung vertraulicher Informationen an den Empfänger. Für Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind, gelten sie fort, solange diese Eigenschaft besteht. Für Kopien, die der Empfänger nach Ziffer 7.2 behält, gelten sie fort, solange diese Kopien bestehen.

9 Rechtsfolgen von Verstößen

9.1 Die gesetzlichen Ansprüche von Ultido, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

10 Datenschutz

10.1 Zum Nachweis des Vertragsschlusses speichert Ultido den Namen, die E-Mail-Adresse und das Unternehmen der annehmenden Person, Datum und Uhrzeit der Annahme, die IP-Adresse, die Browserkennung, den Text des Annahmekästchens sowie die angenommene Fassung dieser Vereinbarung mit ihrer Prüfsumme. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung des Trust Centers.

11 Vertretungsbefugnis

11.1 Die annehmende Person versichert, dass sie berechtigt ist, den Empfänger bei Abschluss dieser Vereinbarung zu vertreten.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln. Gegenüber einem Empfänger mit Sitz in Deutschland gilt dies, sofern er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO); gegenüber einem Empfänger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.

12.3 Ultido stellt diese Vereinbarung vor der Annahme zum Speichern und Ausdrucken bereit und sendet der annehmenden Person nach der Annahme eine Kopie per E-Mail.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

12.5 Diese Vereinbarung liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.